Satzung

§ 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Die Gesellschaft führt den Namen „Urania – Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse e.V.“

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2. Zweck der Gesellschaft

Die „Urania – Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse e.V.“ führt die Traditionslinie der „Urania – Freies Bildungsinstitut e.V.“, gegr. durch Julius Schaxel mit damaligem Sitz in Jena sowie der ehemaligen „Urania – Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntniss“ inhaltlich und konzeptionell fort. Dadurch grenzt sich die Urania – Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse e.V. prinzipiell von den anderen Mitnamensträgern, insbesondere den Organisationen nach VR 559, 848 und 1015 beim Amtsgericht Erfurt ab.

Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Durchführung der fachbezogenen, interdisziplinären wissenschaftlichen sowie kulturell- künstlerischen Bildungsmaßnahmen zu ausgewählten Themen der unterschiedlichsten Fachgebiete. Schwerpunkt ist hierbei die Breiten-, Jugend- und Erwachsenenbildung.

Weitere Aufgaben der Gesellschaft sind es ein Diskussionsforum für Gespräche von Spezialisten unterschiedlicher Disziplinen und thematisch berufener zu schaffen, die Herausgabe noch unveröffentlichter Materialien und anderer für das Fachgebiet im weitesten Sinne relevanten Weisen zu unterstützen sowie Publikationen hierzu in jeder Form zu befördern oder durchzuführen. Die Ergebnisse ihrer Tätigkeit will die Gesellschaft in einer offenen Schriftenreihe publizieren, so wie den Kontakt zu internationalen Fachleuten und Gremien zum Thema zu pflegen, obligatorisch sein soll. Es werden Vorträge, Ausstellungen, Beratungen, Reisen und Exkursionen sowie Tagungen veranstaltet.

§ 3. Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. Die Mittel der Gesellschaft werden nur für satzungsmäßige  Zwecke verwendet.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Leistungen begünstigt werden.

§ 4. Unabhängigkeit

Die Gesellschaft erfüllt ihre in § 2 formulierten Aufgaben in religiöser, weltanschaulicher und parteipolitischer Unabhängigkeit unter Wahrung des Prinzips der Freiheit des Denkens.

§ 5. Mitgliedschaft

Die Gesellschaft hat ordentliche, Ehren- und fördernde Mitglieder. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.

§ 6. Aufnahme von Mitgliedern

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand und informiert die Mitglieder über seine Entscheidung. Wenn mindestens die Hälfte der ordentlichen Mitglieder der Entscheidung des Vorstandes widersprechen, entscheidet die Mitgliederversammlung. Über die Aufnahme von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Antrag ist mit der Tagesordnung mitzuteilen. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 7. Jahresbeitrag

Die ordentlichen Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Dieser ist auf dem Aufnahmeantrag ausgewiesen.

(ist derzeit ausgesetzt)

§ 8. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Mitteilung des freiwilligen Austritts am Ende des Geschäftsjahres, durch den Tod des Mitgliedes oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Antrag auf Ausschluss ist mit der Tagesordnung mitzuteilen.

§ 9. Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft sind die Mitgliederversammlung und das Präsidium.

Desweiteren werden institutionelle Organe unterhalten, die zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden:

1.     Julius- Schaxel- Seminar

2.     Urania- Reisen und Touristik

3.     Urania- Sport und Technik

4.     Urania- Kultur und Kunst

5.     Urania- Wissenschaft und Bildung

6.     Urania- Edition (Edition Unicorn)

7.     Urania- Wohlfahrt

§ 10. Präsidium

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister, deren Aufgaben vom Präsidium bestimmt werden. Zwei Präsidiumsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Aufnahme in das Präsidium ist ausschließlich von der fachlichen Eignung abhängig. Dem Präsidium obliegt die Leitung der Mitgliederversammlung. Die Amtszeit des Präsidiums ist nicht begrenzt. Die Wahl des Präsidiums erfolgt auf der Mitgliederversammlung durch die ordentlichen Mitglieder in geheimer Wahl.

§ 11. Mitgliederversammlung

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört die Wahl des Präsidiums sowie die Festlegung der künftigen Aktivitäten der Gesellschaft.

Das Präsidium lädt zu den Mitgliederversammlungen bei Bedarf ein. Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt vier Wochen vor dem Termin bei gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Beschlüsse werden schriftlich festgehalten. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, welches vom Präsidium zu unterschreiben ist. Außerordentliche Versammlungen kann nur das Präsidium aus eigenem Entschluss bei Einstimmigkeit einberufen. Auf Antrag von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder muss eine solche Versammlung abgehalten werden, wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert.

§ 12. Schlussbestimmungen

Beschlüsse zur Änderung der Satzung sowie der Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller ordentlichen Mitglieder gefasst werden. Gleiches gilt für den Zweck der Gesellschaft.

Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 13. Bestätigung der Satzungsänderung

Diese Satzung wurde am 29. Juli 2003 in Erfurt geändert und mehrheitlich beschlossen, was durch die Unterschriften des beauftragten Präsidiums bestätigt wurde.

Änderungen erfolgten durch Beschluß der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 12. September 2003.

***