Schulschach Thüringen

Schulschachregeln für den Freistaat Thüringen (Entwurf)

Teilnahmebedingungen für die Schulschachmannschaftsmeisterschaften im Freistaat Thüringen:

  1. Die Schulschachmannschaftsmeisterschaften im Freistaat Thüringen werden von den jeweiligen Schulschachreferenten als Veranstaltungen im laufenden Schuljahr für Vierermannschaften ausgeschrieben.
  2. Die Schulschachmannschaftswettbewerbe werden in 9 Wettkampfgruppen ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind alle allgemein- und berufsbildenden Schulen.   Spielberechtigt sind:
    WK 1 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    WK 2 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    WK 3 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    WK 4 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    WK 5 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 11. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    WK M Schülerinnen, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    WK GS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 1 bis 4 einer Grundschule besuchen,
    WK HS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 5 bis 9 einer Hauptschule besuchen,
    WK RS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 5 bis 10 einer Realschule besuchen,
  3. Das Landesfinale der vier Oberschulamtssieger wird als eintägiger Wettbewerb jährlich im Freistaat Thüringen ausgetragen.
  4. Die jeweils beste Mannschaft erhält den Titel „Thüringer Schulschachmeister“.
  5. Der Wettbewerb gilt als Qualifikation zu den Deutschen Schulschachmannschaftsmeisterschaften.
  6. Termine:
    Bezirksmeisterschaften bis Ende Januar,
    Oberschulamtsmeisterschaften bis Ende Februar,
    Landesfinale bis Ende März

Regeln für die Schulschachmannschaftsmeisterschaften im Freistaat Thüringen:

  1. Die aktuell gültigen Schulschachregeln werden auf dem Server der URANIA-Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse www.urania-gesellschaft-edu.de veröffentlicht.
  2. Es wird nach den Schachregeln der FIDE gespielt. Zusätzlich gelten folgende Bestimmungen.
  3. Jeder Mannschaftssieg wird mit zwei Punkten, jeder unentschiedene Kampf mit einem Punkt, der Verlust mit null Punkten gewertet.
  4. Für Platzierungen bei Rundenturnieren entscheiden:
    1. Summe der Mannschaftspunkte
    2. Summe der Brettpunkte aus allen Kämpfen
    3. direkter Vergleich mit Berliner Wertung des Ergebnisses:
    1.Brett 5 Punkte, 2. Brett 3 Punkte, 3. Brett 2 Punkte, 4. Brett 1 Punkt
    4. Losentscheid
  5. (1) Nur die Spielerinnen und Spieler selbst dürfen einen Remisvorschlag annehmen oder ablehnen und ein Remisangebot abgeben. Dabei dürfen Sie sich von niemandem beraten lassen.
    (2) Betreuer werden als Zuschauer betrachtet. Spielerinnen und Spieler, die ihre Partie beendet haben, werden ebenfalls als Zuschauer betrachtet. Zuschauer haben von den Spieltischen einen angemessenen Abstand einzuhalten. Der Schiedsrichter entscheidet darüber, welcher Abstand angemessen ist.
  6. (1) Zum Meldeschluss können beliebig viele Spielerinnen und Spieler in fester Reihenfolge gemeldet werden. Die Mannschaftsmeldung darf von der Aufstellung der Qualifikationsturniere abweichen. Nach Meldeschluss sind keine Nachmeldungen mehr möglich.
    (2) Die Reihenfolge der Spielerinnen und Spieler darf während des Turniers nicht mehr geändert werden. Falsche Brettbesetzung zieht den Verlust der zu tief eingesetzten Spielerinnen und Spieler nach sich.
    (3) Beim Einsatz von Ersatzspielerinnen und -spielern muss die Reihenfolge der Anmeldung beachtet werden.
    (4) Beim Einsatz einzelner Spielerinnen und Spieler in mehreren Mannschaften kann sich nur eine dieser Mannschaften weiterqualifizieren. Bei der Freiplatzvergabe kann von dieser Regelung abgewichen werden.
    (5) Weitere Regelungen, wie z.B. Bedenkzeit oder Farbverteilung bestimmt der Veranstalter.
  7. Der Veranstalter bestimmt Turnierleiter, Schiedsrichter und Schiedsgericht.  Verantwortlich für die Regeln sind die Schulschachreferenten.
    Änderungsanträge sind an die Schulschachreferenten zu stellen.
    Diese Regeln treten zum 01.06.2006 in Kraft.

Herr Dr. Karl, Hans-Volker, Präsident
Herr Wozniak, Manfred, Referatsleiter Sport und Technik